Tipps und Ratschläge ihrer Feuerwehr für den Bereich Pasewalk

               Ärztlicher Bereitschaftsdienst          
 
Den kassenärztlichen Notdienst (Bereitschaftsarzt) erreichen Sie mit der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 (ohne Vorwahl). In dringenden Fällen rufen Sie bitte den Notruf 112 (auch ohne Vorwahl).
 
               Bereitschaftsdienst der Wohnungsbaugesellschaft (WOBA)         
 
Den Bereitschaftsdienst der WOBA erreichen Sie außerhalb der Dienstzeit unter der
Nummer 0170 27 27 294. In der Dienstzeit ist die Woba unter der 03973 - 43 83 10 erreichbar. Der Bereitschaftsdienst ist nur für die WOBA eigenen Häuser zuständig.
               Bereitschaftsdienst der Wohnungsbaugenossenschaft Pasewalk          
 
Die Wohnungsbaugenossenschaft Pasewalk erreichen Sie
unter der Nummer 03973 - 20 88 0.
 
               Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Pasewalk          
 
Der Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Pasewalk ist unter der Nummer 03973 - 20 54 110 erreichbar. In der Dienstzeit sind die Stadtwerke unter der 03973 - 20 54 0 erreichbar.
               Es brennt - was tun ?          
 
Plötzlich brennt es, was ist zu tun und was sollte man vermeiden. Hier sind einige Ratschläge von uns für Sie. Diese sollte man nicht erst lesen wollen wenn keine Zeit dafür ist.
               Es hat gebrannt - wie weiter ?          
 
Es wünscht sich niemand. Aber was ist, wenn es doch eingetreten ist. Hier sind einige Ratschläge von uns für Sie. Diese sollte man nicht erst lesen wollen wenn keine Zeit dafür ist.
               Feuerlöscher          
 
Beschreibung - hier klicken!
Handhabung von Feuerlöschern - hier klicken !
Feuerlöscher sind mindestens alle 2 Jahre prüfen zu lassen !
 
               Feuerwerk beantragen / abbrennen          
 
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 02.01. bis 30.12. nicht verwendet werden. Von diesem Verbot können auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Mehr dazu und ein Antragsformular finden Sie auf den Seiten des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
               Gartenabfälle verbrennen          
 
Für das Verbrennen von Gartenabfällen gibt es festgelegte Zeiten und feste Regeln. Diese sind in der "Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen" festgeschrieben. Dadurch vermeiden Sie auch kostspielige Fehlalarme für die Feuerwehr.

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