Tragbare Feuerlöscher


Tragbare Feuerlöscher sind Geräte, die ein Löschmittel enthalten, das durch Innendruck ausgestoßen und auf einen Brandherd gerichtet werden kann. Diese Feuerlöscher können von Hand bedient werden und haben im betriebsbereiten Zustand eine Masse von nicht mehr als 20 kg.

Die Bennennung eines tragbaren Feuerlöschers richtet sich nach der Art des Löschmittels, das er enthält:
  • Wasserlöscher
  • Schaumlöscher
  • Pulverlöscher
  • Kohlendioxidlöscher

Brandklassen (nach DIN EN 2)

Brandklassen
Zur Kennzeichnung des Anwendungsbereichs der Löschmittel von tragbaren Feuerlöschern werden folgende Brandklassen unterschieden:

Brandklasse A Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen.
Brandklasse B Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen.
Brandklasse C Brände von Gasen.
Brandklasse D Brände von Metallen.


Eignung von Feuerlöschern

Arten von Feuerlöschern
A
B
C
D
Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver
+
+
+
-
Pulverlöscher mit BC-Löschpulver
-
+
+
-
Pulverlöscher mit Metall-Brandpulver
-
-
-
+
Kohlendioxidlöscher*
-
+
-
-
Wasserlöscher
+
-
-
-
Wasserlöscher mit Zusätzen
+
+
-
-
Schaumlöscher
+
+
-
-
* auf Wasserfahrzeugen nicht zulässig

Tragbare Feuerlöscher mit Löschpulver sind nur eingeschränkt geeignet bei Räumen mit vielen Menschen (Reizung der Atemwege, Sichtbehinderung).

Beim Einsatz von Feuerlöschern müssen zu elektrischen Anlagen mit Spannungen bis 1.000 Volt nachfolgende Sicherheitsabstände eingehalten werden.

Wasserlöscher mit Vollstrahl und Schaumlöscher
3 m
Wasserlöscher mit Sprühstrahl
1 m
Pulverlöscher
1 m
Kohlendioxidlöscher
1 m


Löschtechnik

Die Wirksamkeit des Feuerlöschers hängt entscheidend von seiner richtigen Handhabung ab. Zur Bedienung sind die einschlägigen Anweisungen der Hersteller zu beachten.

Am Beispiel des Pulverlöschers wird nachfolgend der richtige Löscheinsatz dargestellt:

Feuer in Windrichtung angreifen
Feuer löschen
Flächenbrände von vorne beginnend ablöschen
Flächenbrand löschen
Von unten nach oben löschen.
Lediglich Tropf- und Fließbrände
von oben nach unten löschen
Tropf- und Fließbrände löschen
Genügend Löscher auf einmal einsetzen
- nicht nacheinander.
viele Löscher auf einmal einsetzen
Vorsicht vor Wiederentzündung
Gefahr der Wiederentzündung

Feuerlöscher sind nach jeder Betätigung, auch bei nur teilweiser Entleerung wieder zu füllen.

Nach DIN EN 3 ist nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das sog. Löschvermögen für die Einstufung eines Feuerlöschers maßgeblich.
Die Löschmittelmenge hat aber Einfluß auf die Funktionsdauer eines Feuerlöschers. Funktionsdauer ist die Zeit, in der das Löschmittel kontinuierlich bei vollständig geöffneter Unterbrechungseinrichtung löschwirksam austritt.

Löschmittel-Füllmenge
kg oder l
Minimale Funktionsdauer
s
bis 3
6
über 3 bis 6
9
über 6 bis 10
12
über 10
15

Die Farbe des Löschmittelbehälters muß rot sein, vorbehaltlich Ausnahmegenehmigungen.

Der Feuerlöscher muß alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden. Der Nachweis kann in Form einer Prüfplakette erbracht werden.

Außerdem muß er folgende Beschriftung aufweisen:

Feuerlöscher-Etikett

Schriftfeld 1

muß enthalten:
  • das Wort »Feuerlöscher«,
  • den Typ des Feuerlöschers und seine Nennfüllmenge,
  • Angabe der Leistungsklasse (Prüfobjekte).

Schriftfeld 2

muß die Bedienungsanleitung enthalten, die aus einer oder mehreren bildlichen Darstellungen besteht. Piktogramme der Brandklassen, für die der Feuerlöscher geeignet ist.

Schriftfeld 3

muß die Gefahrenhinweise hinsichtlich der Toxizität und Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen in Übereinstimmung mit den nationalen Regeln enthalten.

Schriftfeld 4

muß enthalten:
  • Die Angabe, daß der Feuerlöscher nach jeder Betätigung neu gefüllt werden muß,
  • die Angabe, daß in periodischen Abständen zu prüfen ist, und daß bei Neubefüllung und Instandhaltung nur Produkte und Ersatzteile verwendet werden dürfen, die mit der Zulassung übereinstimmen,
  • die Angabe der Löschmittelart und insbesondere Angaben und Prozentgehalt von Zusätzen für das Löschmittel auf Basis Wasser,
  • falls vorhanden, die Angabe des Treibgases,
  • Nummer oder Kennzeichnung der Anerkennung,
  • Hersteller-Typbezeichnung des Feuerlöschers,
  • die Grenztemperaturen,
  • falls erforderlich, die Angabe über die Frostbeständigkeit.

Schriftfeld 5

muß Name und Anschrift des Verantwortlichen für den Feuerlöscher enthalten. Außerdem muß auf dem Feuerlöscher an beliebiger Stelle das Baujahr angegeben sein.



© 2008 Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen e.V.
an der Ludwig-Maximilians-Universität München